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Transport- & Versandinformationen

Messe: SfH Food & Hotel SEOUL 2021
Laufzeit: 27. – 30. Juli 2021
Ort / Land: Seoul, Südkorea

Im Folgenden erhalten Sie unsere Transport- und Versandinformationen für Ihren Versand zur o.g. Veranstaltung. Zur Erleichterung der Vorbereitungen für Ihren Transport nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und lesen diese Richtlinien aufmerksam durch. Bei allen Fragen rund um die Transportvorbereitung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner im Hause EXPOLOGISTIK jederzeit gerne zur Verfügung.

1.) Ansprechpartner

Herr Niko Schnell
Telefon: (07485) 99879-25
Mobil: erhalten Sie bei Auftragsvergabe
Email: Niko.Schnell@expologistik.com

2.) Termine

Auftragserteilung für LCL-Seefrachttransporte (Stückgut) mit Bekanntgabe der ungefähren Sendungsvolumina
Übernahmetermin ab Werk für LCL-Seefrachtsendungen
Auftragserteilung für FCL-Seefrachttransporte (Vollcontainer) mit Bekanntgabe der Containergröße und -anzahl.
Übernahmetermin ab Werk für FCL-Seefrachtsendungen
28.06.2021Auftragserteilung für Luftfrachttransporte mit Bekanntgabe der ungefähren Sendungsvolumina
02.07.2021Übernahmetermin ab Werk für Luftfrachtsendungen

Sollten o.g. Verladetermine nicht Ihren Möglichkeiten entsprechen, rufen Sie uns bitte rechtzeitig an, damit wir gemeinsam eine alternative Verlademöglichkeit für Sie erarbeiten können.

Hinweis: Für die Verladung von Exponaten, die eine Einfuhrlizenz im Empfangsland benötigen, wollen Sie uns bitte frühzeitig kontaktieren. Wir prüfen dann individuell die Dokumentationsmöglichkeiten und beantragen entsprechende Lizenzen für Sie.

3.) Zoll-Dokumentation

Die Erstellung der notwendigen Zolldokumentation erfolgt auf entsprechend geprüften Vorlagen unserer Zollagenten. Diese erhalten Sie von uns individuell auf Ihre Sendung vorbereitet und abgestimmt nach Auftragserteilung.

Von Ihnen benötigen wir folgende Unterlagen:

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Dokumenten:

EXPOLOGISTIK Messe-Speditionsauftrag
Hierbei handelt es sich um ein eigens für den Messetransport entwickeltes Versandformular, das wir Ihnen bei Auftragsvergabe zur Verfügung stellen. Bitte füllen Sie dieses möglichst vollständig aus, damit wir mit den wichtigsten Informationen den Transportablauf planen können.

Kombinierte Handelsrechnung & Packliste
Dieses Formular ersetzt die von jedem Aussteller separat zu erstellenden Handelsrechnungen und Packlisten. Die Vorlagen zur Erstellung der „kombinierten Handelsrechnung & Packliste“ stellen wir Ihnen bei Auftragserteilung elektronisch zur Verfügung und unterstützen Sie jederzeit beim Erstellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Formulars folgende Punkte besonders:

Sollten Sie sich für den Versand mittels einem Carnet ATA entscheiden, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Nicht alle Messezollämter in allen Ländern sind im Umgang mit diesen Dokumenten routiniert bzw. akzeptieren das Carnet ATA Verfahren, auch wenn das Empfangsland grundsätzlich dem Verfahren beigetreten ist. Wir beraten Sie hier gerne.

ATLAS Ausfuhrbegleitdokument (MRN)
Erforderlich für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 1.000,- € bzw. einem Gewicht von über 1.000 kg. Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments, dass nur noch die online angemeldete Ausfuhr (MRN) über ATLAS gültig ist. Bitte lassen Sie uns nach erfolgter Abfertigung den zollamtlichen ATLAS Ausfuhrnachweis als Kopie per Email zukommen, denn wir benötigen diesen bei einer möglichen Wiedereinfuhr Ihrer Ware.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Ausfuhr online anzumelden, dann können wir Ihnen diese Leistung im Rahmen unserer Transportabwicklung anbieten. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

4.) Transportabwicklung

SEEFRACHT
Für die Verladung von FCL-Sendungen (Vollcontainer) stellen wir Ihnen entsprechende Seecontainer an Ihrer beauftragten Verladeadresse zur Verfügung. LCL-Sendungen (Stückgut) übernehmen wir in Ihrem Werk per LKW und verladen sie im Exporthafen in Sammelcontainer.

Für den Fall, dass Ihre Exponate die üblichen Gewichtsgrenzen bzw. Abmessungen der standarisierten Seecontainer (20 bzw. 40 Fuß Dry Container) überschreiten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir prüfen dann individuell, welche alternativen Containerarten (z.B. Open-Top bzw. Flat-Rack) für Ihre Messegüter in Frage kommen oder ob Ihre Ware konventionell verschifft werden muss.

LUFTFRACHT
Luftfrachtsendungen versenden wir ausschließlich mit namhaften Fluggesellschaften direkt zum Bestimmungsort. Ihre Exponate übernehmen wir direkt in Ihrem Werk und bringen diese direkt zu unserem Luftfrachtlager. Dort markieren wir diese mit den erforderlichen Airline-Aufklebern und übergeben sie dann der jeweiligen Fluggesellschaft.

5.) Verpackung

Unabhängig davon, ob Sie den Versand per Luft- oder Seefracht wählen, bitten wir Sie, unbedingt sicherzustellen, dass Ihre Waren dem gewählten Transportmittel gerecht (z.B. seemäßig) verpackt werden und die Verpackung ggfls. auch für den Weiter- bzw. Rücktransport benutzt werden kann. Bitte verwenden Sie möglichst keine einfachen Kartonagen.

Bei der Verpackung beachten Sie bitte folgende Punkte:

ISPM-Standard 15 – Anforderungen an Verpackungsmaterialien aus Vollholz
Aufgrund der Einfuhrvorschriften für Verpackungsmaterialien aus Vollholz, die seitens der IPPC International Plant Protection Convention – einer Unterorganisation der United Nations Food and Agriculture Organization (FAO) – erlassen wurde, gilt der ISPM-Standard 15 in zahlreichen Ländern. Die EU verlangt diesen Standard sei dem 1. März 2005 bei Importen aus außereuropäischen Ländern und Nicht-EU-Staaten mit Ausnahme der Schweiz.

Die ISPM 15 betrifft nur Vollholz. Nicht darunter fallen Verpackungen, die aus Holzwerkstoffen hergestellt sind wie:

Die wesentlichen Inhalte der ISPM 15 sind:

Anerkannte Behandlungsverfahren:

MARKIERUNGSVORGABEN
Alle Packstücke müssen deutlich gekennzeichnet werden. Wir empfehlen die Verwendung der von uns nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellten EXPOLOGISTIK-Aufkleber. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Ihre Packstücke entsprechend Ihrer üblichen Vorgehensweisen zusätzlich zu markieren. Weiterhin empfehlen wir Ihnen ggfls. folgende Markierungen anzubringen:

6.) Aus- / Einpacken vor Ort

Bitte beachten Sie, dass das Aus- und Einpacken der Exponate von einem Beauftragten Ihrer Firma überwacht werden muss.
Sollte die Anwesenheit Ihres Beauftragten am Messegelände zum Auspacken nicht möglich sein so benötigen wir Ihren schriftlichen Auftrag mit Angaben zur Behandlung Ihrer Exponate. Diese Leistungen liegen im Risikobereich des Ausstellers und EXPOLOGISTIK GmbH haftet nicht für evtl. Beschädigungen oder Verluste.

7.) Gefahrgut

Beim Versand per Luftfracht müssen die DGR-Bestimmungen und bei Versand per Seefracht die IMDG-Bestimmungen in jedem Fall strikt eingehalten werden. Bei Nichtbeachten der Gefahrgutvorschriften können erhebliche Komplikationen auftreten, schlimmstenfalls kann die komplette Sendung gestoppt werden.

Zu Gefahrgut zählen bereits Feuerzeuge, verschiedene Klebstoffe, Öle sowie Lithium-Ionen Batterien (auch in elektronischen Geräten eingebaute Akkus wie z.B. Tablets, Akkuschrauber, etc.). Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, sofern Sie den Versand von Gefahrgut planen. Wir prüfen dann individuell die Vorgehensweisen unter Berücksichtigung internationaler und lokaler Richtlinien.

8.) Transportversicherung

Wir empfehlen Ihnen eine Messe-Transportversicherung einzudecken. Diese Versicherung sollte den Hintransport und ggfls. auch den Rücktransport sowie etwaige Zwischenlagerungen (auch während den Verzollungen) beinhalten.  
In Zusammenarbeit mit der Mannheimer Versicherung AG bieten wir Ihnen eine spezielle Messe-Transportversicherung an, die auf die speziellen Bedürfnisse von Messetransporten zugeschnitten wurde. Den dazu notwendigen Auftrag erteilen Sie uns bitte in Verbindung mit unserem EXPOLOGISTIK-Messespeditionsauftrag vor Verladung.

Bei Anlieferung am Messestand und ggfls. Wiederanlieferung in Ihrem Werk beachten Sie bitte, dass eventuelle Schäden unbedingt detailliert auf der Empfangsquittung vermerkt und vom jeweiligen Fahrer gegengezeichnet werden müssen. Bei einer „reinen Quittung“ lehnen die Versicherer eine Regulierung von Transportschäden grundsätzlich ab. Außerdem möchten Sie im Schadensfall unverzüglich nach der Zustellung eine schriftliche Schadensmeldung bei uns einreichen.

9.) Handgepäck

Entsprechend unserem Slogan „Zur Messe mit Handgepäck, alles andere liefern wir“ empfehlen wir Ihnen dringend davon Abstand zu nehmen, Ausstellungsgüter im Handgepäck mitzunehmen. Erfahrungsgemäß führt dies bei Ein- und Ausreisen unweigerlich zu erheblichen Problemen mit dem jeweiligen Zoll.

10.) Rück- / Anschlusstransport

Der Rück- bzw. Anschlusstransport Ihrer Exponate kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Formalitäten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung abgeschlossen sind. Falls Sie einen bestimmten Termin für das Wiedereintreffen Ihrer Exponate oder Ihres Standbaumaterials in Deutschland einhalten müssen, so geben Sie uns diesen bitte rechtzeitig bekannt. Gleiches gilt für den Fall, dass direkt die nächste Messe beliefert werden soll.

11.) Vertragsgrundlagen

EXPOLOGISTIK arbeitet ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung.

Als Messespediteur ist EXPOLOGISTIK in allen Bereichen als Spediteur und nicht als Frachtführer tätig. Die Haftung endet bei Anlieferung der verpackten Exponate am Stand und beginnt erst wieder bei Übernahme der wiederverpackten Güter. Der dazwischenliegende Zeitraum fällt in den Risikobereich des Ausstellers.

Temporär importierte Waren, welche in Ihrer Eigenschaft als Zollgut dem Aussteller am Messestand übergeben wurden, dürfen nicht vom Messegelände entfernt werden. Vor der Übergabe an Dritte müssen alle mit der Ware in Zusammenhang stehenden Zollformalitäten für die Freigabe abgeschlossen sein. Durch grundsätzliche Weisung des Ausstellers entstehende Zölle, Steuern und Abgaben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für das Aus- und Einpacken, die Be- und Entladeüberwachung und die Ladungssicherung der Ausstellungsgüter im Werk sowie auf dem Messegelände, ist der Aussteller selbst verantwortlich, da nur dieser die hierfür notwendigen technischen Kenntnisse besitzt.

EXPOLOGSITIK GmbH wird hier nur als Erfüllungsgehilfe des Ausstellers tätig bzw. stellt diesem lediglich Hilfspersonal zur Verfügung, welches auf Weisung des Ausstellers handelt. Eine Haftung für hierbei entstehende Schäden wird durch die EXPOLOGISTIK GmbH nicht übernommen.

EXPOLOGISTIK haftet bei geplantem Verkauf oder Vorführungen Ihrer Exponate nach der Messe grundsätzlich nicht für Einlagerungen im Zolllager. Dies fällt in den Risikobereich des Ausstellers. Bitte stellen Sie sicher, dass dieses Risiko in Ihrer Transportversicherung inkludiert ist.

12.) Ihre Notizen

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen das gesamte EXPOLOGISTIK-Team jederzeit kompetent zur Verfügung. Wir freuen uns schon heute auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messeauftritt.